Welche Bereiche umfasst die Bauleitung / Bauüberwachung?
Die gesetzliche Beschreibung eines Bauleiters ist gemeinhin in § 45 LBO zu finden.
Die Bauleitung hat darüber zu wachen, daß die öffentlich rechtlichen Vorschriften
sowie die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik
entsprechend beachtet werden.
Sie zeichnet sich für die ordnungsgemäße Ausführung
der Montagearbeiten verantwortlich gemäß Auftrag des Auftragsgebers.
Sie ist damit ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Auftraggeber und der
Montageausführung unseres jeweils beauftragten Fachunternehmens/Subunternehmer.
Sie hat damit folgende Aufgaben :
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Überwachung und Koordinierung der Arbeiten, damit diese termingerecht fertig werden.
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Gewährleistung guter Qualität der Arbeiten
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Beachtung der Wirtschaftlichkeit
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Einhaltung der Sicherheits - und Gesundheitsbestimmungen.